AudimaxMaren Riemann
Prüfungsanmeldung

Zu allen Lehrveranstaltungen, auch Praktika, Exkursionen und Seminare ist eine Prüfungsanmeldung spätestens eine Woche vor der Prüfung (bzw. Ende der Veranstaltung) im Campus Management (CAS) erforderlich.
Sie wissen nicht wie das geht? Kein Problem....
Sie können sich in CAS einloggen und dort von Ihrem Studienablaufplan auf die entsprechende Prüfung zum Anmelden klicken.

CAS Prüfungsanmeldung

Prüfungen

Bitte beachten: die Orientierungsprüfungen (BA/ANG-01 ohne AC) können nur einmal wiederholt werden und müssen bis zum Ende der Prüfungszeit des 3. Semester bestanden sein, sonst verlieren Sie den Prüfungsanspruch

Alle Prüfungen, Praktika, Seminare und Exkursionen müssen im Campus Management System (CAS) angemeldet werden.
Es gibt verschiedene Prüfungsformen:

Falls eine Prüfungsanmeldung bei Ihnen nicht funktionieren sollte, bitte mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei Dr. Urszula Weclawski melden.

 

Wichtige Informationen zur Teilnahme an Erfolgskontrollen aller Art

Die Erfolgskontrollen gliedern sich auf schriftliche Prüfungen, mündliche Prüfungen, Prüfungsleistungen anderer Art und Studienleistungen. Um daran teilnehmen zu dürfen, müssen sich die Studierenden online im Studierendenportal zu den von den Prüfenden vorgegebenen Fristen anmelden. Wenn eine angemeldete Teilnahme unmöglich ist muss eine Abmeldung von der jeweiligen Erfolgskontrolle fristgerecht erfolgen. Dabei ist Folgendes ist zu beachten:

Schriftliche Prüfungen:  

Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der Wiederholung erfolgt eine mündliche Nachprüfung. Abmeldungen ohne Angabe von Gründen sind bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben möglich. Die Abmeldung kann (1) über das Studierendenportal (CMS) bis 24:00 des Vortages oder (2) unmittelbar VOR der Prüfung direkt beim Prüfenden persönlich oder über die studentische E-Mail-Adresse (xxxx does-not-exist.student kit edu). Werden 1) und/oder 2) nicht eigehalten kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden (z.B. bei Krankheit des/der Studierenden oder eines allein zu versorgenden Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen). Der Rücktritt von einer festgesetzten mündlichen Nachprüfung muss dem Prüfungsausschuss SCHRIFTLICH angezeigt  und glaubhaft gemacht werden.  

Mündliche Prüfungen:

Eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann einmal wiederholt werden. Abmeldungen ohne Angabe von Gründen müssen spätestens drei Werktage vorher online im Studierendenportal (CMS) getätigt werden. Wird die Frist von drei Tagen nicht eingehalten, muss der Grund dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des/der Studierenden oder eines allein zu versorgenden Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden.

Prüfungsleistungen anderer Art:  

Eine Prüfungsleistung anderer Art darf nur einmal wiederholt werden einmal wiederholt werden. Prüfungsleistungen anderer Art können aus mehreren Komponenten bestehen. Die Gesamtnote für die Prüfung setzt sich aus den Leistungen der einzelnen Komponenten zusammen (siehe Module und Teilleistungen). Besteht eine Prüfungsleistung anderer Art aus mehreren Komponenten, ist die Prüfungsleistung bestanden, wenn die GESAMT-Note mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. Dies bedeutet, dass die Prüfungsleistung insgesamt bestanden sein muss und nicht jedes einzelne Element. Abmeldungen ohne Angabe von Gründen müssen spätestens drei Werktage vorher online im Studierendenportal (CMS) und gegenüber dem/der Prüfenden per E-Mail getätigt werden. Wird die Frist von drei Tagen nicht eingehalten, muss der Grund dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des/der Studierenden oder eines allein zu versorgenden Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden.

Studienleistungen: 

Studienleistungen können mehrfach wiederholt werden. Abmeldungen ohne Angabe von Gründen müssen drei Werktage im Voraus online im Studierendenportal und gegenüber dem/der Prüfenden per E-Mail erfolgen. Wird die Frist von drei Tagen nicht eingehalten, muss der Grund dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des/der Studierenden oder eines allein zu versorgenden Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. 

 

 

Prüfungen im SoSe
Titel Dozent Zeit LVNr.
Prof. Dr. Jörg Kämper
Prof. Dr. Martin Bastmeyer
Prof. Dr. Peter Nick
71-100180 BA-01_2
Dr. Fabienne Gehrke
Dr. Michelle Meghan Rönspies
Dr. Niklas Capdeville
Prof. Dr. Holger Puchta
71-100185 BA-02
71-107514_2
71ANG--10774
Prof. Dr. Peter Nick 71-107515_2
Dr. habil. Dietmar Gradl
Prof. Dr. Ferdinand le Noble
71-107568
71-107569
71-107570
Prof. Dr. Jörg Kämper
Prof. Dr. Peter Nick
TT-Prof. Dr. Miha Modic
Prof. Dr. Simone Mayer
71-107577
Prof. Dr. Peter Nick
Prof. Dr. Jörg Kämper
71-107579 BA-06_2
Prof. Dr. Jörg Kämper 71-108056_2
Prof. Dr. Jörg Kämper 71-108057_02
Prof. Dr. Jörg Kämper
Prof. Dr. Reinhard Fischer
Prof. Dr. Natalia Requena Sanchez
71-ANG/BA-04_2
71-00024
Prof. Dr. Sebastian Schmidtlein 8253108340_2
Prof. Dr. Sebastian Schmidtlein
Prof. Dr. Wolfgang Wilcke
Prof. Dr. Nadine Rühr
8263101567_2
Prof. Dr. Thomas Schimmel 7800001
Prof. Dr.-Ing. Alexander Grünberger
Prof. Dr.-Ing. Dirk Holtmann
Prof. Dr. Jürgen Hubbuch
Dr.-Ing. Ulrike van der Schaaf
7210010
Dr. Frank Breitling 71-100214
Prof. Dr.-Ing. Alexander Grünberger
Prof. Dr. Jürgen Hubbuch
7213010-VBP-947
Dr. Isabel Braun 71-10021BA-NA-03