Häufig gestellte Fragen
Die vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ausgestellten Notenauszüge sind mit einem Verifizierungscode versehen und gelten damit als amtlich überprüfbar. Eine zusätzliche Beglaubigung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Sofern im Einzelfall ausdrücklich eine beglaubigte Ausfertigung verlangt wird, ist diese durch eine hierzu befugte Stelle (z. B. eine Notarin oder einen Notar) einzuholen.
Die Bearbeitung dauert etwa drei Wochen ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Fehlen Unterlagen, verzögert sich die Bearbeitung entsprechend.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig ein, vor allem wenn Fristen laufen.
Anträge senden Sie per E-Mail an das Studiendekanat und den Prüfungsausschuss Biologie (biologiestudium∂chem-bio.kit.edu). Bitte nutzen Sie dafür Ihre KIT-Studierenden-E-Mail-Adresse.
Die jeweiligen Formulare finden Sie auf der Seite „Formulare und Anträge“.
Nein. Anträge müssen als ausgefülltes, elektronisches PDF-Formular eingereicht werden.
Bilder und gescannte Dokumente können nicht bearbeitet werden.
Ein Praktikum außerhalb des angebotenen Curriculums (in einer Firma o. Ä.) kann als “Platzhalterleistung” eingetragen werden, wenn es vom Prüfungsausschussvorsitz bzw. von einem/r Prüfer/in als adäquate Studienleistung anerkannt wurde. Alle Informationen zum Vorgehen und den Antrag finden Sie unter Formulare und Anträge: Antrag zur Eintragung einer “Platzhalterleistung"