Anerkennungen von Leistungen innerhalb und außerhalb des Hochschulsystems

- Grundsätzliche Regelungen
- Vorgehensweise für Erstsemester
- Vorgehensweise für Bewerber auf ein höheres Fachsemester
- Anerkennung von Leistungen eines Auslandsaufenthalts
- Zuständige Fachvertreter/in für die Anerkennung von Prüfungsleistungen
Grundsätzliche Regelungen
Die grundsätzlichen Regelungen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie in den Prüfungsordnungen ihres jeweiligen Studienganges:
- Bachelor of Science Biologie: SPO BA 2017, § 19
- Master of Science Biologie: SPO Master 2014, § 18
- Bachelor of Education Biologie: SPO Bachelor of Education 2015, § 18
Danach können die im Studienplan jeweils geforderten Leistungen auch durch Anerkennung externer Leistungen erbracht werden. Externe Leistungen können dabei wie folgt erworben worden sein:
- Innerhalb des Hochschulsystems (weltweit)
- Außerhalb des Hochschulsystems (an Institutionen mit genormten Qualitätssicherungssystemen): Die Anerkennung kann versagt werden, wenn mehr als 50 % des Hochschulstudiums ersetzt werden sollen.
Die Anerkennung erfolgt auf Antrag der Studierenden unter der Voraussetzung, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Zuständig für die Anerkennung und Anrechnung ist der Prüfungsausschuss, der nach Anhörung der zuständigen Fachvertreter über die Anerkennung und ggf. die Einstufung in ein höheres Fachsemester entscheidet. Leistungen, die nicht am KIT erbracht wurden, werden im Notenauszug als "anerkannt" ausgewiesen. Bei Vergleichbarkeit der Notensysteme wird die Note übernommen, bei Nicht-Vergleichbarkeit kann eine Umrechnung erfolgen.
Vorgehensweise für Erstsemester
Die formale Anerkennung der jeweiligen Leistung erfolgt auf Antrag des Studierenden innerhalb des ersten Semesters nach erfolgreicher Immatrikulation.
Vorgehensweise:
- Vergleichen Sie die Inhalte der externen Leistung mit der am KIT gültigen, aktuellen Version des Modulhandbuch Ihres Studienganges.
- Belegen Sie die externe Leistung durch beglaubigte Kopien Ihres Zeugnisses/Transcript of Records und entsprechenden Auszügen aus beiden Modulhandbüchern. Es ist in jedem Fall erforderlichm Nachweise über den Inhalt und den Umfang der erbrachten Leistung vorzulegen.
- Handelt es sich dabei um eine Leistung, die an Bildungseinrichtungen außerhalb des Hochschulsystems erworben wurde bzw. eine um berufliche Leistung, so kann die Anerkennung solcher Leistungen bei Gleichwertigkeit nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Einrichtung, an der die Leistung erbracht wurde über ein genormtes Qualitätssicherungssystem verfügt. Fügen Sie eine entsprechende Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung dem Anerkennungsantrag bei.
- Besprechen Sie Ihren geplanten Antrag mit der Fachstudienberatung Dr. Urszula Weclawski (Sprechstundenzeiten beachten).
- Bitte füllen Sie das Anerkennungsformular und senden Sie es mit den entsprechenden Nachweisen an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu.
- Der von Ihnen eingereichte Antrag wird intern an die zuständigen FachvertreterInnen und an die Prüfungskommission weitergeleitet.
- Nach Überprüfung und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgt die Eintragung der anerkannten Leistung durch die Studiengangskoordination. Bei einer Absage werden Sie entsprechend benachrichtigt.
Vorgehensweise für Bewerber auf ein höheres Fachsemester
Der Bewerbung ist ein aktueller Notenauszug mit allen bestandenen und nicht-bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen beizufügen. Zusätzlich sind für die entsprechenden Leistungen Auszüge aus beiden Modulhandbüchern erforderlich, um eune Gleichgewichtigkeitsprüfung vornehmen zu können. Der Prüfungsausschuss entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen über die Einstufung in ein höheres Fachsemester. Die formale Anerkennung der jeweiligen Leistung erfolgt auf Antrag des Studierenden innerhalb des ersten Semesters nach erfolgreicher Immatrikulation.
Es wird dringend empfohlen vor der Bewerbung eine Fachstudienberatung in Anspruch zu nehmen. Für Bewerber zum 4. oder einem höheren Fachsemester ist eine vorhergehende Beratung bei der Zentralen Studienberatung verpflichtend. Die Beratungsbescheinigung ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Vorgehensweise:
- Vergleichen Sie die Inhalte der externen Leistung mit der am KIT gültigen, aktuellen Version des Modulhandbuch Ihres Studienganges.
- Belegen Sie die externe Leistung durch beglaubigte Kopien Ihres Zeugnisses/Transcript of Records und entsprechenden Auszügen aus beiden Modulhandbüchern. Es ist in jedem Fall erforderlichm Nachweise über den Inhalt und den Umfang der erbrachten Leistung vorzulegen.
- Handelt es sich dabei um eine Leistung, die an Bildungseinrichtungen außerhalb des Hochschulsystems erworben wurde bzw. eine um berufliche Leistung, so kann die Anerkennung solcher Leistungen bei Gleichwertigkeit nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Einrichtung, an der die Leistung erbracht wurde über ein genormtes Qualitätssicherungssystem verfügt. Fügen Sie eine entsprechende Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung dem Anerkennungsantrag bei.
- Besprechen Sie Ihren geplanten Antrag mit der Fachstudienberatung Dr. Urszula Weclawski (Sprechstundenzeiten beachten).
- Bitte füllen Sie das Anerkennungsformular und senden Sie es mit den entsprechenden Nachweisen an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu.
- Der von Ihnen eingereichte Antrag wird intern an die zuständigen FachvertreterInnen und an die Prüfungskommission weitergeleitet.
- Nach Überprüfung und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgt die Eintragung der anerkannten Leistung durch die Studiengangskoordination. Bei einer Absage werden Sie entsprechend benachrichtigt.
Anerkennung von Leistungen eines Auslandsaufenthaltes
Studien- und Prüfungsleistungen, die während eines Auslandaufenthaltes an einer anerkannten ausländischen Hochschule erbracht wurden, können und sollen soweit wie möglich anerkannt werden. Dazu ist die Anerkennungsmöglichkeit vor dem Auslandsaufenthalt zu prüfen und innerhalb einer Anerkennngszusage zu dokumentieren. Wenn Sie diesen Schritt überspringen, kann keine Anerkennung garantiert werden. Der eigentliche Antrag auf Anerkennung der Einzelleistungen ist im Hinblick auf die Bearbeitungszeiten innerhalb von 6 Monaten nach Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt zu stellen.
Vorgehensweise VOR dem Auslandsaufenthalt:
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem Fachberater für Auslandsaufenthalte Prof. Dr. Andreas Diepold.
- Beantragen Sie die Anerkennungszusage von Leistungen bei dem jeweiligen Fachvertreter. Füllen Sie dazu das Antragsformular für die Anerkennungszusage aus und senden Sie den Antrag an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu.
- Die Anerkennungszusage wurd durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses genehmigt und Ihnen zugeschickt. Bitte bewahren Sie diese bis zur eigentlichen Anerkennung auf.
Vorgehensweise NACH dem Auslandsaufenthalt:
- Der Antrag auf Anerkennung der Einzelleistungen muss innerhalb von 6 Monaten nach Rückkehr aus dem Ausland gestellt werden.
- Senden Sie die Anerkennungszusage und das Anerkennungsformular an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu.
- Nach Überprpfung und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgt die Eintragung der anerkannten Leistungen durch die Studiengangskoordination. Bei einer Absage werden Sie entsprechend benachrichtigt.
Zuständige Fachvertreter/in für die Anerkennung von Prüfungsleistungen
| Fachgebiet | Zuständige/r Fachvertreter/in |
|---|---|
| Alle Module der Biologie außer Mikrobiologie | Prof. Dr. Jörg Kämper |
| Mikrobiologie | Prof. Dr. Reinhardt Fischer |
| Allgemeine Chemie | Prof. Dr. P. W. Roesky und Prof. Dr. Claus Feldmann |
| Organische Chemie | Dr. Christin Bednarek |
| Mathematik | Prof. Dr. Jörg Kämper |
| Statistik | Prof. Dr. Bernhard Klar |
| Biochemie | Prof. Dr. Frank Breitling |