Verschiedene Formulare und Anträge
- Antrag auf Verlängerung der Studienzeit
- Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung
- Antrag auf Verlängerung der Frist für die Orientierungsprüfung
- Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist der Bachelorarbeit
- Antrag der Verlängerung der Prüfungsfrist der Masterarbeit
- Antrag zur Eintragung einer "Platzhalterleistung"
- Antrag zur Einrichtung eines Mastervorzugskontos
- Zulassungsbescheide für NICHT online anmeldbare Prüfungen
- ECTS-Einstufungstabellen
Antrag auf Verlängerung der Studienzeit
Sofern nicht alle Studien- und Prüfungsleistungen (einschließlich der Abschlussarbeit) innerhalb der jeweiligen Studienhöchstdauer (B.Sc.: 10 Fachsemester, B.Ed.: 11 Fachsemester, M.Sc.: 8 Fachsemester, M.Ed: 7 Fachsemester) erbracht werden, ist der Antrag auf Verlängerung der Studienzeit spätestens sechs Wochen vor Ablauf des maßgeblichen Prüfungszeitraums (B.Sc.: 10. Fachsemester, SPO § 8 Abs. 3; B.Ed.: 11. Fachsemester, SPO § 8 Abs. 3; M.Sc.: 8. Fachsemester, SPO § 9; M.Ed.: 7. Fachsemester, SPO § 9 Abs. 1 (Hauptfach) bzw. SPO § 9 Abs. 1 (Erweiterungsfach)) zu stellen. Vor der Antragstellung ist eine persönliche Beratung in der Sprechstunde des Studiendekans Prof. Dr. Jörg Kämper verpflichtend. Der Antrag auf Verlängerung der Studienzeit ist anschließend formlos an den Studiendekan zu richten. Die Einreichung erfolgt per E-Mail an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu.
Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung
Studierende können nach der Immatrikulation die Anerkennung von Leistungen beantragen. Dies betrifft Leistungen aus einem vorangegangenen Studium (ggf. mit Einstufung in ein höheres Fachsemester), aus einem vorangegangenen Berufsausbildung sowie aus einem Auslandsaufenthalt. Für alle genannten Anerkennungsfälle ist das Anerkennungsformular auszufüllen und mit dem entsprechenden Nachweisen an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu zu senden.
Antrag auf Verlängerung der Frist für die Orientierungsprüfung
Je nach Wahl der Studienrichtung gemäß § 3 Abs. 7 sind
- im Falle der Wahl der Studienrichtung "Allgemeine Biologie" die Modulprüfungen im Modul "Struktur und Fuktion des Lebens"
- im Falle der Wahl der Studienrichtung "Angewandte Biologie" die Modulprüfungen im Modul "Strukturell-funktionelle Aspekte biologischer Anwendung"
bis zum Ende des Prüfungszeitraums des zweiten Fachsemesters abzulegen. Vor der Antragstellung ist eine persönliche Beratung in der Sprechstunde des Studiendekans Prof. Dr. Jörg Kämper verpflichtend. Der ausgefüllte Antrag auf Verlängerung der Frist für die Orientierungsprüfung muss anschließend an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu gesendet werden.
Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit kann maximal um einen Monat verlängert werden. Bitte den ausgefüllten Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist der Bachelorarbeit unterzeichnen lassen und an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu schicken. In Ausnahmefällen, in denen der/die Student/in die Verlängerung nicht selbst verschuldet hat, kann die Prüfungsfrist der Bachelorarbeit nochmal verlängert werden (bei längerer Krankheit mit Attest). Dies ist aber nur im absoluten Notfall möglich.
Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist der Masterarbeit
Auf begründeten Antrag kann eine Fristverlängerung von zwei Monaten gewährt werden. Bitte den ausgefüllten Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist der Masterarbeit unterzeichnen lassen und an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu schicken. Eine zweite Verlängerung der Prüfungsfrist der Masterarbeit von einem weiteren Monat ist nur im Krankheitsfall mit Attest möglich.
Antrag zur Eintragung einer "Platzhalterleistung"
Eine Platzhalterleistung wird dann eingetragen, wenn Sie ein Praktikum außerhalb des angebotenen Curriculums (in einer Firma o. Ä.) absolviert haben und dieses vom Prüfungsausschussvorsitz bzw. eines/r Prüfer/in als adäquate Studienleistung anerkannt wurde. Das eingetragene Praktikum kann dann einen individuellen Titel enthalten. Bitte dazu zuerst den Platzhalter im Studienablaufplan wählen, den folgenden Antrag zur Eintragung einer "Platzhalterleistung" ausfüllen und unterschreiben und an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu senden.
Antrag zur Einrichtung eines Mastervorzugskontos
Ein Mastervorzugskonto bietet die Möglichkeit, Übergangszeiten zwischen Bachelor- und Masterstudium sinnvoll zu nutzen.
Mastervorzugsleistungen dürfen erbracht werden, sobald Sie mindestens 120 LP (bzw. 45 LP im B.Ed.) erfolgreich absolviert und verbucht haben (dies wird überprüft).
Nachdem Sie den Antrag zur Einrichtung eine Mastervorzugskontos ausgefüllt und eingereicht haben, wird Ihre studentische E-Mail-Adresse in den Verteiler für die Mastermodule aufgenommen. Dadurch können Sie an der Modulwahl für die Forschungsmodule sowie an der Seminarwahl teilnehmen (siehe dazu die Informationen auf den Masterseiten). Seitens der Studiengangskoordination erfolgt keine Bestätigung über die Einreichung des Antrags sowie die Aufnahme in den Mail-Verteiler.
Sie dürfen maximal 30 LP als Mastervorzugsleistungen erbringen.
Sobald Sie eine Platzzuweisung im Rahmen der Modulwahl oder eine Zusage für ein Projektmodul durch einen Betreuerin erhalten haben, wenden Sie sich bitte an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu. Das entsprechende Modul bzw. Seminar wird dann in Ihr Bachelor-Curriculum eingehängt, sodass Sie sich wie gewohnt zur Prüfung anmelden können.
Sobald Sie für das Masterstudium eingeschrieben sind, wenden Sie sich bitte erneut an biologiestudium∂chem-bio.kit.edu, damit die erbrachte Leistung nach Absprache in das Master-Curriculum übernommen werden kann.
Bitte wählen Sie das betreffende Modul bzw. die Teilleistung in Ihrem Master-Studienverlaufsplan aus, damit die anzuerkennende Leistung zugeordnet werden kann. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn diese Auswahl vorab getroffen wurde.
Zulassungsbescheide für NICHT online anmeldbare Prüfungen
Ist eine Anmeldung zu einer Prüfung online nicht möglich, bitte die Zulassungbescheinigung für NICHT online anmeldbare Prüfungen vollständig ausfüllen und beim Studierendenservice abgeben.
ECTS-Einstufungstabellen
Aktuelle ECTS-Einstufungstabellen